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Exportversicherung um 14 Tage verlängern, ohne Rückfahrt in die Niederlande

Steht noch eine Prüfung aus oder hat die Zulassungsstelle erst später Zeit, während die 14 Tage Schutz ablaufen? Beantragen Sie die Verlängerung um zwei Wochen von zu Hause aus. Das kostet ab 120 €, braucht die Zustimmung des Versicherers, und am Ende liegt eine neue Grüne Karte in Ihrem Postfach.

  • Ab 120 € für 14 Tage mehr Schutz
  • Keine Fahrt nach Hengelo nötig
  • Grüne Karte per E-Mail ins Postfach

ab 120 € je 14 Tage

Die befristete niederländische Exportversicherung gilt 14 Tage. Ist das Auto bis dahin im neuen Land noch nicht zugelassen, können Sie die Exportversicherung um zwei Wochen verlängern. Bei Auto Export Doetinchem geht das aus der Ferne, egal ob Sie noch im Achterhoek sind oder schon wieder zu Hause in Deutschland.

Zu unserem RDW-anerkannten Exportschalter in Hengelo müssen Sie dafür nicht. Wir sind ein Exportbetrieb und kein Versicherer: Die Verlängerung organisieren wir über unseren Versicherungspartner, und der neue Schutz beginnt erst, wenn der Versicherer zugestimmt hat.

Im Achterhoek oder schon zu Hause: alles online

Vom Simonsplein in Doetinchem ist unser Schalter rund eine Autostunde entfernt. Für eine Verlängerung bleiben Sie, wo Sie sind:

  • Anfragen stellen Sie über das Formular auf dieser Seite, per WhatsApp oder per E-Mail.
  • Unterlagen schicken Sie als Foto oder PDF; ein scharfes Handyfoto der Grünen Karte oder Police genügt.
  • Den neuen Versicherungsnachweis samt Grüner Karte schicken wir per E-Mail, wenn zulässig im PDF-Format.

Telefon und WhatsApp: +31 6 38199986, E-Mail: info@autoexportdoetinchem.nl.

Warum 14 Tage manchmal nicht reichen

Die befristete Exportversicherung mit Grüner Karte ist für die Fahrt ins Ausland gedacht. Manchmal verschiebt sich danach der Zeitplan:

  • Zulassung oder Import ziehen sich, weil noch eine Prüfung aussteht, die Zulassungsstelle erst später einen Termin hat oder Papiere fehlen;
  • der Transport hat Verspätung;
  • der Käufer braucht mehr Zeit.

Laut ADAC will die Zulassungsstelle in Deutschland unter anderem sehen: eine eVB (Versicherungsbestätigung), einen Kaufnachweis, den Nachweis einer gültigen HU und die originalen ausländischen Fahrzeugpapiere. Halten Sie diese Unterlagen früh bereit. Unsere Exportversicherung ersetzt die eVB nicht.

Eine Verlängerung bringt 14 weitere Tage Kfz-Haftpflicht und einen neuen Versicherungsnachweis. So lässt sich auch die Grüne Karte verlängern: Sie erhalten eine neue für den zusätzlichen Zeitraum.

In vier Schritten zur Verlängerung

  1. Nachricht schicken über Formular, WhatsApp oder E-Mail, mit allem aus der Checkliste weiter unten.
  2. Wir fragen beim Versicherer an. Gibt er grünes Licht, nennen wir Ihnen den Preis.
  3. Zahlung per Banküberweisung.
  4. Neuer Nachweis mit Grüner Karte per E-Mail, wenn zulässig als PDF. Prüfen Sie Daten, Kennzeichen und Namen.

Wie schnell das geht, liegt beim Versicherer. Eine Bearbeitungszeit sagen wir deshalb nicht zu.

Angaben und Unterlagen vorbereiten

Eine vollständige Anfrage erspart Rückfragen. Bitte nennen Sie:

  • das Kennzeichen;
  • die jetzige Grüne Karte oder Police (Foto oder PDF-Datei);
  • bis zu welchem Datum der aktuelle Schutz läuft;
  • wo das Fahrzeug jetzt steht und in welches Land es geht;
  • die Angaben zu Versicherungsnehmer und Fahrer.

Über das Formular lassen sich keine Dateien senden. Schicken Sie Foto oder PDF separat per WhatsApp oder E-Mail und nennen Sie dabei das Kennzeichen, damit wir es Ihrer Anfrage zuordnen können. Achten Sie darauf, dass alle Angaben auf dem Foto lesbar sind.

Bei einem anderen Anbieter versichert?

Auch wenn Ihre aktuelle Exportversicherung nicht über uns läuft, ist eine Verlängerung um zwei Wochen möglich: mit einer Anschlussversicherung, für die ebenfalls zuerst der Versicherer zustimmen muss. Senden Sie uns eine gut lesbare Kopie der aktuellen Grünen Karte oder Police.

Was eine Verlängerung kostet

Zwei zusätzliche Wochen Schutz kosten ab 120 €, inklusive MwSt., soweit anwendbar. Bei schweren oder besonderen Fahrzeugen kann der Betrag höher ausfallen; Sie kennen ihn immer, bevor Sie zahlen. Reicht auch das nicht, ist eine weitere Verlängerung möglich, jedes Mal um 14 Tage und mit Zustimmung des Versicherers.

Gut zu wissen

  • Ab-Preis je Verlängerung um 14 Tage, inklusive MwSt., soweit anwendbar. Je nach Fahrzeug kann der Preis höher sein, zum Beispiel bei schweren oder besonderen Fahrzeugen.
  • Jede Verlängerung gilt erst nach Zustimmung des Versicherers. Mehrfach verlängern ist möglich, jeweils um 14 Tage.
  • Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig, damit der neue Schutz direkt an den bisherigen anschließt. Ohne gültige Versicherung darf das Fahrzeug nicht fahren.
  • Die Verlängerung betrifft nur die Versicherung. Auf niederländischen öffentlichen Straßen dürfen Sie nach der Abmeldung 14 Tage fahren und nie länger, als die APK gilt (RDW). Daran ändert die Verlängerung nichts.
  • Im Ausland gelten die Regeln des Landes, in dem sich das Fahrzeug befindet. Police und Grüne Karte legen fest, in welchen Ländern und für welchen Fahrer der Schutz gilt.

Die Grenzen einer Verlängerung

Was sich verlängert, ist der Versicherungsschutz, nicht das Kennzeichen. Wer die Versicherung zum Exportkennzeichen verlängert, bekommt also keine zusätzlichen Kennzeichentage. Unverändert bleibt:

  • Die Frist in den Niederlanden. Nach der Abmeldung haben Sie für Fahrten auf niederländischen öffentlichen Straßen noch 14 Tage, begrenzt durch die Gültigkeit der APK (der niederländischen HU). So sieht es die RDW vor; die Verlängerung verschiebt das nicht.
  • Hat das Auto die Niederlande innerhalb der 14 Tage nicht verlassen? Dann darf es dort nicht mehr fahren; bewegen lässt es sich nur noch auf einem Anhänger oder Autotransporter.
  • In anderen Ländern. Dort gelten die Regeln des Landes, in dem das Auto steht. Was für ein niederländisches Exportkennzeichen erlaubt ist, legt jedes Land selbst fest. Die RDW erklärt das auf ihrer Seite zu besonderen Kennzeichenpapieren (auf Niederländisch). Fährt das Auto nach seinen ersten 14 Tagen noch, sollten Sie diese Regeln vorher kennen.
  • Was in den Papieren steht. Aus Police und Grüner Karte geht hervor, für welche Länder und welchen Fahrer der Schutz gilt.
  • Kein Schutz, keine Fahrt. Ein unversichertes Fahrzeug darf nicht auf die Straße. Beantragen Sie die Verlängerung früh genug, damit zwischen altem und neuem Schutz keine Lücke entsteht.

Wie die 14 Tage und die APK zusammenhängen, steht bei den Exportkennzeichen Niederlande.

Ihre Verlängerung anfragen

Im Formular unten haben wir „Exportversicherung verlängern“ bereits voreingestellt. Tragen Sie Kennzeichen und Zielland ein; ins Nachrichtenfeld gehören der jetzige Standort des Autos und das Enddatum des aktuellen Schutzes. Möchten Sie vorher sprechen? Alle Kontaktdaten stehen unter Kontakt.

Vielen Dank! Wir melden uns so schnell wie möglich. Eilig? Rufen Sie an oder schreiben Sie per WhatsApp: +31 6 38199986.

Anfrage oder Frage senden

Füllen Sie aus, was Sie wissen. Wir melden uns so schnell wie möglich, meist telefonisch oder per WhatsApp.

Datenschutz bei diesem Formular

Wir verwenden Ihre Angaben nur, um Ihre Anfrage zu beantworten und zu bearbeiten. Das Formular sendet Ihre Angaben per E-Mail an unser Team. Eine Sicherungskopie wird höchstens 90 Tage bei unserem Hosting-Anbieter Cloudflare gespeichert und danach automatisch gelöscht.

Wir geben Ihre Angaben nicht an Dritte weiter, außer wenn es für Ihre Anfrage nötig ist, zum Beispiel für die Abmeldung bei der RDW oder die Exportversicherung. Diese Website verwendet keine Tracking- oder Werbe-Cookies.

Verantwortlich: Handelsonderneming Arjan, Slachthuisweg 135, 7556 AZ Hengelo, Niederlande, Handelsregister (KvK) 95863249. Auskunft, Berichtigung oder Löschung: E-Mail an info@autoexportdoetinchem.nl.

Häufige Fragen

Verschiebt die Verlängerung auch die 14 Tage des Exportkennzeichens?

Nein. Mehr Zeit bekommt nur die Versicherung. Für niederländische öffentliche Straßen gelten weiterhin 14 Tage nach der Abmeldung, höchstens so lange, wie die APK gültig ist; daran ändert sich nichts. Ist das Auto danach noch in den Niederlanden, braucht es für den Weitertransport einen Anhänger oder Autotransporter.

Wann ist der richtige Moment für die Anfrage?

Sobald sich abzeichnet, dass 14 Tage zu knapp werden. Der Versicherer prüft jede Verlängerung zuerst, und der neue Zeitraum muss dort beginnen, wo der laufende Schutz endet. Wie lange die Zustimmung dauert, wissen wir vorher nicht. Bis zum letzten Tag zu warten, ist daher riskant.

Was passiert, wenn der Versicherer nicht zustimmt?

Dann findet keine Verlängerung statt. Bezahlt wird erst nach der Zustimmung und unserer Preisbestätigung. Endet der laufende Schutz, darf das Fahrzeug ohne Versicherung nicht fahren; auf einem Anhänger oder Autotransporter braucht es in der Regel keine Fahrversicherung.

In welchen Ländern gilt der verlängerte Schutz?

Schauen Sie in die neue Police und auf die neue Grüne Karte. Der Council of Bureaux beschreibt die Grüne Karte als Nachweis, dass das Fahrzeug mindestens die vorgeschriebene Haftpflichtdeckung des besuchten Landes hat. Für welche Länder das bei Ihnen gilt, steht in Ihren Unterlagen; eine allgemeine Länderliste veröffentlichen wir nicht.

Ein anderer Fahrer übernimmt das Auto. Was muss ich angeben?

Nennen Sie diesen Fahrer in der Anfrage, mit seinen Angaben. Für wen der Schutz gilt, ergibt sich aus Police und Grüner Karte; die Angaben müssen deshalb korrekt sein.

Quellen

Geprüft am 30. Oktober 2026